

Wasserrechtsanträge für private und gewerbliche Grundwassernutzung
Das Anlegen eines privaten Gartenbrunnens bedarf in der Regel keiner Erlaubnis. Es muss lediglich angezeigt werden. Gewerbliche und geothermische Nutzungen oder Vorhaben in Wasserschutzgebieten dagegen sind zumeist genehmigungspflichtig. Die Anträge für die erforderliche Wasserrechtliche Erlaubnis werden durch unser Büro ausgearbeitet. Dabei auftretende Fragen werden in der Regel, da die Ansprechpartner bei den Unteren Wasserbehörden bekannt sind, auf dem „kurzen Dienstweg“ geklärt
Wasseranalysensysssss
Bei Bohrungen für Wasser-Wasser-Wärmepumpen oder Trinkwasserbrunnen ist eine Wasseranalyse erforderlich. Nach Abteufen und Anpumpen der Brunnen wird von uns eine Wasserprobe entnommen und durch ein externes Institut auf die entsprechenden Parameter untersucht.
